Eine echte »EU-Flagge« für den internationalen Wettbewerb? Diese Forderung gibt es. Vielleicht eine gute Idee, wenn auch rechtlich unmöglich. Die Brüsseler Kommission hat aber Pläne, den Rahmen für europäische Register zu stärken. Michael Meyer erläutert im HANSA International Maritime J 22 ournal 08 | 2019: Bei der Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit eines maritimen Standorts geht es vor allem um Flaggenkosten, aber auch um bürokratische Hürden beziehungsweise deren möglichst deren Beseitigung. Die Debatte um steuerliche Vorzüge ausländischer Register ist alt, gewinnt aber gerade in schwierigen Zeiten an Dynamik. Immer wieder sind Stimmen zu vernehmen, die eine einheitliche EU-Flagge fordern, zuletzt etwa von Frank Wessels, dem Vorsitzenden des Deutschen Nautischen Vereins.
Nicht einmal im europäischen Kontext gebe es gleiche Wettbewerbsbedingungen: »Wie kann es sein, dass in einem geeinten Europa von Malta oder Zypern aus kostengünstiger Schifffahrt betrieben werden kann als von Hamburg oder der Ems?« Realistisch ist das allerdings nicht. Zum einen dürften einige Staaten nicht bereit sein, ihre Hoheitsgewalt abzugeben. Zum anderen bewertet die EU-Kommission ein solches Vorhaben als rechtlich kaum durchsetzbar. Die Flagge gilt in Brüssel als besonderes Thema, man ist vorsichtig. Denn es geht um die Jurisdiktion an Bord. Diskussionen über die nationale Souveränität werden heutzutage nicht gerne geführt. Eine EU-Flagge wird bisweilen zwar als »logische Idee« bewertet, gleichzeitig aber nicht explizit verfolgt. Heute – vielleicht mehr denn je – ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die EU ein föderales Bundesstaatsgebilde wird.
Doch die Flaggenführung unter dem UN-Seerechtsabkommen ist dessen Mitgliedstaaten vorbehalten. Bevor eine EU-Flagge möglich wird, »müssten wir also entweder eine echte Föderation werden oder UNCLO S ändern«, wie es aus Kommissionskreisen heißt. Zudem wäre zuvor eine Harmonisierung des Steuerrechts nötig – Stichwort Tonnagesteuer –, auch das ist nicht sonderlich wahrscheinlich. Der letzte Versuch, einen gemeinsamen Weg zu gehen, um den aufstrebenden »offenen Registern« etwas entgegenzusetzen, mündete Anfang der 1990er-Jahre in den bis heute gültigen Beihilfe-Richtlinien. Letzten Endes geht es seither um die Möglichkeiten nationaler Steuererleichterungen. Geld aus EU-Kassen fließt nicht. Bei der Kommission ist man mit dem Effekt der Richtlinie durchaus nicht unzufrieden. Verwiesen wird auf die 20% der Weltflotte, die unter Flaggen von EU-Ländern fahren, und zwar seit 20 Jahren »relativ stabil«.
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