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ZDS Monitor - Informationen aus der Hafenwirtschaft: Die deutschen Seehafenbetriebe tragen mit ihren vielfältigen Logistikdienstleistungen – vom Verpacken von Ladung über den Umschlag und den internationalen Transport von Gütern bis hin zu Angeboten für die Effizienzsteigerung innerhalb der Ladungskette – in erheblichem Maße zum Erfolg des Wirtschafts- und Logistikstandortes Deutschland bei. Rund zwei Drittel des seewärtigen Außenhandels unseres Landes werden über deutsche Seehäfen verladen – Tendenz steigend. Bereits heute werden jeden Tag in den deutschen Seehäfen Waren von über einer Milliarde Euro für deutsche Unternehmen bewegt, bis zum Jahr 2030 werden es bis zu 2,4 Milliarden Euro täglich sein. Die Bedeutung der Seehäfen für die deutsche Volkswirtschaft wächst.

Voraussetzung für den Erfolg des Standortes und für die Leistungsfähigkeit der Hafenwirtschaft sind insbesondere ein effizientes Verkehrsnetz, optimale Ordnungspolitik und Verwaltung sowie eine konkurrenzfähige Umwelt- und Energiepolitik.

Daraus leitet der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) die folgenden sechs Kernforderungen an das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung ab:

1. Bund und Länder müssen die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 und die Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts konsequent umsetzen.

2. Das Planungs- und Umsetzungspersonal in den Verwaltungen von Bund und Ländern muss konsequent und nachhaltig aufgestockt werden. Nur so können die für die Verkehrsinfrastruktur vorgesehenen Finanzmittel auch tatsächlich abgerufen und investiert werden. Zudem werden größere Personalkapazitäten für die zügige Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte von nationaler Bedeutung benötigt.

3. Die Optimierung des Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrechts muss von der Politik deutlich ambitionierter als bisher als zentraler Bestandteil der Wirtschafts- und Standortpolitik angegangen werden. Komplizierte und langandauernde Planungs- und Genehmigungsverfahren beeinträchtigen zunehmend bedeutende Infrastrukturprojekte. Darunter fallen auch der Ausbau der Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen und deren seewärtige Zufahrten. Damit die Planungsverfahren zukünftig nicht mehr bis zu zwei Jahrzehnte andauern, müssen Bund und Länder die Verfahren für die Planung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten sowie den damit verbundenen und volkswirtschaftlich gebotenen Interessensausgleich deutlich beschleunigen. Für die konkreten Einzelheiten verweist der ZDS auf sein Positionspapier „Standort- und Wettbewerbsfaktor Infrastruktur – Anpassungsbedarfe für das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht“.

4. Bund und Länder müssen den gravierenden Wettbewerbsnachteil bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer aufheben, der für deutsche Häfen im Vergleich zur europäischen Konkurrenz noch immer besteht. Das nationale Erhebungsverfahren führt dazu, dass dem deutschen Staat Einnahmen verloren gehen, Importeuren unnötige Kosten entstehen und Ladung statt über deutsche über ausländische Häfen eingeführt wird.

5. Um die Schadstoffemissionen in den deutschen Seehäfen weiter zu senken und eine saubere Energieversorgung zu gewährleisten, ist es notwendig, die EEG-Umlage für Landstrom zu beseitigen bzw. deutlich abzusenken, sodass die Versorgung von Schiffen während der Liegezeiten in den Häfen wirtschaftlicher wird. Ausführlichere Informationen dazu enthält das ZDS-Positionspapier „Umwelt- und Klimaschutz“.

6. Schließlich sollte die Verlängerung des erfolgreichen Förderprogramms Innovative Hafentechnologien (IHATEC) der Bundesregierung bereits jetzt in die Wege geleitet werden, um auch nach 2020 Innovationen in der deutschen Hafenwirtschaft zu unterstützen.